Die ambulante Badekur ist zurück!
Kranken- und Rentenversicherungen zahlen wieder
für Ihre ambulante Badekur in Bad Füssing
Nach mehr als 25 Jahren ist die ambulante Badekur wieder eine Pflichtleistung der Kassen. Sie übernimmt die Kurarztkosten, den Großteil der Kosten für medizinische Anwendungen (z.B. Bäder, Massagen) und gibt für Ihren Aufenthalt im Regelfall einen Zuschuss.
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Gemeinsam mit Ihrem Arzt stellen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung). Bereits hier können Sie Ihren Wunsch-Kurort Bad Füssing festlegen. Die Genehmigung erfolgt durch Ihre zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle. Freuen Sie sich darauf, Ihre Vorsorgekur im legendären
Bad Füssinger Thermal-Heilwasser zu verbringen.
Die stationäre Vorsorge oder Reha
Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation bedeuten einen dreiwöchigen Aufenthalt zur Wiederherstellung z.B. nach Operationen oder zur Vermeidung chronischer Probleme. Die Kosten hierfür trägt, bei geringer Eigenleistung, die Kranken- oder Rentenversicherung in vollem Umfang.
Auch bei Präventionsaufenthalten, wie z.B. Stressabbau oder Bewegungstraining, leisten immer mehr Krankenkassen Zuschüsse für ihre Versicherten. Die Gesundheitsprogramme werden von der Kasse bezahlt. Sie selbst übernehmen nur einen Anteil für Übernachtung und Verpflegung.
Der Antrag zur Kur
Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Hausarzt.
Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung). Bereits hier können Sie Ihren Wunsch-Kurort Bad Füssing beantragen.
Die Prüfung des Kurantrages erfolgt durch den medizinischen Dienst des Versicherungsträgers, den Vertrags- oder Amtsarzt. Die Genehmigung erfolgt durch Ihre zuständige Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Beihilfestelle. Bei einer Ablehnung Ihres Antrages können und sollten Sie – am besten mit Unterstützung Ihres Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.
Im Thermenhotel SONNENHOF können Sie die genehmigte Vorsorgeleistung durchführen.
Der hauseigene Kurarzt Dr. med. Essam El-Tahlaoui verschreibt Ihnen je nach Ihrer Indikation die empfohlenen Anwendungen. Die zur Behandlung erforderlichen Heilmittel können in unserer Massage- und Krankengymnastik-Praxis erworben werden. Die Rezept-Abrechnung erfolgt auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Informationen und Antragsformulare zur Kur senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.